Fördermittel / EEG-Vergütung

Fördermittel

So profitieren Sie!

Für den, mit Ihrer Photovoltaikanlage, gewonnenen Strom, wird die Höhe der Vergütung im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) abhängig von der Größe Ihrer Anlage und dem Montageort (Freiland- oder Dachanlage), geregelt. Des Weiteren ist in diesem Gesetz klar aufgegliedert, dass die Förderung für 20 Jahre zu zahlen ist. Hinzu kommt noch das Jahr der Inbetriebnahme.

Durch diese fix geregelten Randbedingungen lässt sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer neuen Photovoltaikanlage auf den gesamten Förderzeitraum sehr exakt errechnen.

Leistung der Anlagengröße               Vergütung

bis 10 kWp                                                     7,92 Ct / kWh

über 10 kWp – 40 kWp                                  7,70 Ct / kWh

über 40 kWp – 750 kWp                                6,04 Ct / kWh

Studien zu Photovoltaik, die für sich sprechen!

(Quelle: statista.de)

 

Der weltweite Anteil Solarenergie, der zur ökologischen Stromerzeugung beiträgt, ist von 0,34% im Jahr 2008 auf 8,53% im Jahr 2018 gestiegen

 

In den sechs Jahren zwischen 2013 und 2019 ist die Gesamtanzahl installierter Stromspeicher mit Photovoltaik-Systemen von 5000 auf sagenhafte 180.000 gestiegen.

 

In den letzten Jahren ist der Anteil der Photovoltaik zur Bruttostromerzeugung in Deutschland gestiegen. Von 1,8% (2008) auf rund 9% (2020)